Hintergründe zum Fracking

Studie zu Auswirkungen des Frackings
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Fracking in Schleswig-Holstein

In den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg und Schleswig Holstein lagern 98,5 % der Erdgasvorräte Deutschlands, diese unterscheiden sich in konventionelle und unkonventionelle Erdgaslagerstätten. Konventionelle Lagerstätten sind Erdgaslagerungen in durchlässigem Gestein, hier wird eine Bohrung eingebracht, durch die das Erdgas mit hohem Eigendruck in die Förderanlage ausströmt.

Unkonventionelle Lagerstätten sind Erdgasvorkommen in sehr undurchlässigen Gestein, oder ist wasser oder feststoffgebunden. Dieses Erdgas muß mit dem Frackingverfahren gefördert werden. Das Fracking beinhaltet Tiefbohrungen in die ein Frackingfluid mit hohem Druck eingepresst wird, das undurchlässige Gesteinsschichten durch Rissbildung aufbricht um das Erdöl oder Erdgasvorkommen zu fördern. Hierbei handelt es sich um sogenanntes Schiefergas, Kohleflözgas oder Gashydrat.

Das Frackingfluid enthält große Mengen Wasser, sowie nach einer vom niedersächsischen Landtag in Auftrag gegebenen Untersuchung von Fracks der Fa. Exxon aus dem Jahr 2012, pro Fracking bis zu 185 t Stützmittel und 18 t Additive, sowie Sand und umwelttoxische Chemikalien. Die Fluide werden von weltweit tätigen Frack Servicefirmen geliefert, die Inhalte der Additive bestehen aus Säuren zur Behandlung der Bohrspülreste, Korrosionsschutzmittel um Rostbildung und Ausfällungen zu vermeiden, Reibungsminderer zur Erhöhung der Pumprate, Stützmittel und Gelbilder um die feinkörnigen Stützmittel zum offen halten der Gesteinsrisse einbringen zu können. Desweiteren Tenside und Biozide um Bakterienwachstum sowie Biofilmbildung zu vermeiden. Das Wasser müsste durch die öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellt werden.

Bei der späteren Förderung des Gases müssen um die ursprüngliche Frackingbohrung 6-8 Förderbohrungen eingebracht werden, ca. 2-3 Bohrungen pro Quadratkilometer. Ein Förderfeld umfasst somit mehrere Quadratkilometer in denen Förderanlagen stehen. Der Nachteil der unkonventionellen Erdgasförderung ist die kurze Ausbeutezeit, das tägliche Fördervolumen lässt pro Jahr um ca.70 % nach, deshalb ergibt sich eine erhöhte Anzahl von Bohrungen gegenüber der konventionellen Förderung.

Die förderrechtliche Voraussetzung in Deutschland bildet das Bundesberggesetz von 1990, das im wesentlichen das allgemeine Berggesetz von 1865 übernommen hat. Hiernach kann eine Aufsuchungsgenehmigung beantragt werden, wie das „Aufsuchungsfeld 2 Gettorf„ in dem auch Schinkel enthalten ist. (Übersichtskarte der Erlaubnisfelder, PDF, 4 MB)

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das kanadische Explorationsunternehmen PRD Energy, welches Förderfelder in Niedersachsen betreibt, die Konzession zur Förderung von Rohstoffen in diesem Feld erhalten.

Nach der Aufsuchungserlaubnis werden umfangreiche Untersuchungen des Unternehmens zur Feststellung von Rohstoffen im Boden durchgeführt.

Werden Rohstoffe gefunden und nach Meinung des Unternehmens wirtschaftlich auszubeuten sein, erfolgt die Bewilligung, hiernach können Rohstoffe gefördert werden und das Unternehmen erhält das Eigentum an den Bodenschätzen.

Nach Bundesberggesetz können keine öffentlichen Belange die Erteilung der Bewilligung zur Förderung von Rohstoffen ausschließen.

  Die Landesregierung will vorübergehend den Einsatz von Fracking untersagen, bis ein neuer Landesentwicklungsplan verabschiedet ist, das Bundesbergrecht allerdings ist Bundesrecht, hier kann nur eine Änderung auf Bundesebene rechtlichen Handlungsspielraum erzeugen.

Das Verkehrskonzept zum Ausbau des NOK kann man dort herunterladen:

Ausbau des NOK

Hier informiert das Was-serstraßen- und Schifffahrts-amt Kiel-Holtenau über den Ausbau des NOK (siehe auch Ausbau des NOK)